§ 1 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von Dienstleistungen gemäß § 34a Gewerbeordnung.
§ 2 Vertragsgrundlagen
Maßgebend für die Art und Umfang der auszuführenden Leistungen, sowie für die folgenden und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge.
1. Rechtliche Bestandteile
* Das Auftragsschreiben
* Die Bestimmungen dieses Vertrages
Geschäftsbedingungen des Generalunternehmers werden nicht Bestandteil
2. Technische Bestandteile
* Vorschriften der Berufsgenossenschaft und der zuständigen Behörde
§ 3 Vergütung 1
Die Vertragspreise sind Festpreise
In den Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist. Sowie alle Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung anfallen. Sonderfall besteht, siehe Vergütung 2.
Spätere Kostensteigerungen führen zu einer Änderung der vereinbarten Vergütung.
Alternativ:
§ 3 Vergütung 2
Es handelt sich um einen Abrechnungspreis. Die Einheitspreise stellen pro Mann pro angefangene Stunde dar.
§ 4 Zahlungsbedingung
Der Gesamtbetrag ist unmittelbar nach der vollbrachten Leistung und ohne Abzug zu bezahlen. In Abzug gebrachte Beträge werden nach gefordert.
In Übereinstimmung mit der Firma SWAT-SECURITY kann der Gesamtbetrag auch innerhalb von 8 Tagen auf das Geschäftskonto überwiesen werden.
§ 5 Ausführungstermine
Der Terminplan und die darin genannten Einzelfristen werden Vertragsbestandteil.
Tritt eine Änderung ein, wird die Firma SWAT-SECURITY von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet.
§ 6 Kündigung
Der Kunde kann den Vertrag kündigen, jedoch ist die Firma SWAT-SECURITY dann berechtigt:
* Bei einer Kündigung innerhalb von 4 Wochen vor dem vertraglich festgelegten Zeitpunkt, die vereinbarte Vergütung von 25% des Gesamtbetrages zu entrichten.
* Bei einer Kündigung innerhalb von 14 Tagen vor dem vertraglich festgelegten Zeitpunkt, die vereinbarte Vergütung von 45% des Gesamtbetrages zu entrichten.
* Bei einer Kündigung innerhalb von 8 Tagen vor dem vertraglich festgelegten Zeitpunkt, die vereinbarte Vergütung von 65% des Gesamtbetrages zu entrichten.